Du erlaubst, dem zuständigen Bauunternehmen, das Leerrohr auf (bzw. unter) Deinem Grundstück zu verlegen und Dein Haus somit ans Glasfasernetz anzuschließen.
Der Nutzungsvertrag gilt übrigens auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden.